Bereits in der frühen Phase der Hochzeitsorganisation stellt sich für jedes Paar die Frage, wer zur Trauung und zur Feier eingeladen werden soll. Fein raus sind alle, die von sich sagen können, in einem harmonischen Familienverband zu leben. Doch der Umgang mit der lieben Verwandtschaft ist oftmals eine heikle Angelegenheit und erfordert im Vorfeld von Familienfeiern viel Fingerspitzengefühl. Ein junges Paar hat unlängst in einem Fünf-Sterne-Schloss geheiratet, sie trug ein traumhaftes Kleid als sie aus einer Kutsche mit vier Schimmeln stieg und am Abend zelebrierten sie ein romantisches Candlelight-Diner in ihrer Suite. Ein wunderschöne Hochzeit, nur - es gab keine Gäste, sie waren zu zweit. "Unsere Familien kommen gar nicht miteinander aus", erläuterten beide der Hochzeitsplanerin. "Dann lieber so!" Das ist sicher ein extremes Beispiel, aber Weddingplaner werden immer wieder mit dem Problem konfrontiert, wer denn nun eingeladen werden muss und schwieriger noch, wen man übergehen kann. Jedes Paar sollte sich zunächst immer wieder vergegenwärtigen, dass dies ihr großer Tag sein wird, den sie planen und meist auch bezahlen. Es ist also streng genommen einzig und allein die Entscheidung der Brautleute, wer eine Einladung bekommt. Aber natürlich sieht die Praxis oft anders aus. Da gibt es die Wünsche und Forderungen der Eltern, da muss auf bestimmte Personen Rücksicht genommen werden oder es wird daran erinnert, "was sich gehört". Ein erfahrener Hochzeitsservice wird dem Paar empfehlen, zunächst eine Liste machen, in der die Verwandten erfasst werden. Bereits hierbei sollte man sich auf Personen konzentrieren, mit denen man wirklich Kontakt hat. Der Großonkel oder die Schwippschwägerin, die man seit Jahren nicht mehr gesprochen hat, werden eine Einladung vielleicht gar nicht erwarten. Danach sollten unbedingt die Freunde der Brautleute aufgelistet werden. Wenn sie fehlen, fehlt der Hochzeit in jedem Fall etwas ganz wichtiges. Ob man Kollegen oder Nachbarn einladen möchten, hängt von den individuellen Umständen ab. Eine Verpflichtung dazu gibt es ganz sicher nicht. Hat man schließlich eine fiktive Gästezahl ermittelt, muss das Brautpaar entscheiden, ob ihre Hochzeitsplanung diese Anzahl zulässt. Also: Wie viele Personen können in der favorisierten Location feiern? Können wir ein solches Fest finanzieren. So weit so gut. Muss nun aber gestrichen werden, ist es oftmals mit der harmonischen Vorbereitung vorbei. Eine Alternative ist der so genannte "engste Familienkreis". Niemand fühlt sich zurückgesetzt, aber ist das Brautpaar auch glücklich damit? Bevor es doch eine "Hochzeit zu zweit" wird, sollte sich das Brautpaar mit seinen Wünschen durchsetzen. Eine Hochzeitsanzeige mit ein paar persönlichen Worten, eine individuelle Danksagung oder ein kleiner Umtrunk für alle, die nicht dabei sein konnten, wird schließlich die Wogen wieder glätten. Susan RudolphHochzeitsplanerin von Ihr Hochzeitsservice
Weitere und detailliertere Informationen rund um die Hochzeit und die Gästeliste bekommen Sie in unserem umfangreichen Hochzeitsportal.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.Zum Kontaktformular