Aussteuer
Als Aussteuer bezeichnet man auch die Mitgift (Heiratsgut oder früher auch Heimsteuer genannt) und die Güter die die Braut mit in die Ehe bringt.
Allgemein formuliert handelt es sich dabei um eine kulturell festgelegte Form des Gabentransfers anlässlich einer Heirat. Die Gaben werden vom Vater bzw. der Verwandtschaftsgruppe der Braut an den Vater des Bräutigams oder an das Ehepaar selbst übergeben.
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