Ehevertrag
Braut und Bräutigam können ihre güterrechtliche Verhältnisse klar regeln und dazu einen Ehevertrag vom Notar erstellen lassen (norielle Beurkundung). Es können vertragliche Regelungen zum Beispiel zur Gütertrennung oder auch für den späteren Versorgungsausgleich getroffen werden. Als Güter können hierbei Immobilien, Fahrzeuge, Wertpapiere oder auch eine Firma sein.

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