Kirchliche Trauung
Die kirchliche Trauung, auch Hochzeit oder Heirat genannt, hat aufgrund der Trennung von Staat und Kirche in Deutschland nur religiöse Relevanz.
In der evangelischen Kirche ist die kirchliche Trauung ein Gottesdienst zur Segnung anlässlich der Eheschließung.
In der katholischen Kirche begründet die Trauung das Sakrament der Ehe. Ehepartner verschiedener Konfessionen können eine ökumenische Trauung beantragen, wobei dann jeweils Pfarrer jeder Religion den Gottesdienst anlässlich der Trauung gestalten.
Rechtswirksamkeit hat in Deutschland nur die standesamtliche Trauung.
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