Namensänderung
Bei einer Heirat sollen die Ehepartner einen gemeinsamen Ehenamen wählen. Ein Ehepartner kann dann einen zweiten Namen an den Ehenamen anhängen oder voranstellen. Nach heutigem Recht können auch beide Ehepartner ihren eigenen Namen behalten.
Im Falle einer Scheidung kann der Name behalten werden oder der Geburtsname oder ein früherer Ehename angenommen werden.
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