Personenstand
Der Personenstand wird z.B. im Familienbuch, welches bei der Eheschließung durch den Standesbeamten angelegt wird, eingetragen.
Der Personenstand bezeichnet das familienrechtliche Verhältnis einer Person (z.B. der Braut) zu einer anderen Person (z.B. dem Bräutigam).
Weitere und detailliertere Informationen rund um die Hochzeit bekommen Sie in unserem umfangreichen Hochzeitsportal.
Mehr über Personenstand erfahren.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu "Hochzeit von A-Z" haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Zum Kontaktformular
