Trauung
Als Trauung bezeichnet man die eigentliche Eheschlißung vor dem Standebeamten (standesamtliche Trauung) oder vor einem Geistlichen (kirchliche Trauung). Die kirchliche Trauung darf erst nach der standesamtlichen Trauung erfolgen. "Freie Trauungen", von einem freien Theologen durchgeführt, sind in Deutschland nicht rechtsgültig.
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