Gleichgeschlechtliche Ehe
Seit dem Jahr 2001 ist in Deutschland (wie in vielen anderen Ländern auch) die gleichgeschlechtliche Ehe erlaubt und gesetzlich anerkannt.
Gleichgeschlechtliche Ehen werden auch als Homo-Ehen, homosexuelle Ehen oder lesbische Ehen bezeichnet.
In einer gleichgeschlechtliche Ehe sind die Ehepartner nicht Mann und Frau sondern Mann und Mann bzw. Frau und Frau, also beide gleichen Geschlechts. In der gleichgeschlechtlichen Ehe haben beide Partner die selben Rechte und Pflichten wie andere Ehepaare auch. Sind verpflichten sich, sich gegenseitig zu unterstützen und füreinander zu sorgen. In guten wie in schlechten Zeiten.
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